Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Pflegebedürftige Menschen, die zu Hause ohne ambulanten Pflegedienst gepflegt werden und dafür Pflegegeld erhalten, benötigen regelmäßig einen qualifizierten Beratungsbesuch gemäß § 37 Abs. 3 SGB XI. Ziel ist es, die häusliche Pflege zu stärken, pflegende Angehörige zu entlasten und Unterstützung im Pflegealltag zu geben.
Die Häufigkeit der verpflichtenden Beratungsbesuche richtet sich nach dem Pflegegrad:
- Pflegegrad 2 und 3: halbjährlich
- Pflegegrad 4 und 5: vierteljährlich (optional weiterhin in Anspruch zu nehmen)
Diese Besuche dienen nicht der Kontrolle, sondern der fachlichen Beratung. Wir zeigen Ihnen hilfreiche Wege, wie Sie den Pflegealltag leichter gestalten können – z. B. durch passende Hilfsmittel, organisatorische Tipps und Hinweise zu Leistungen, die Ihnen zustehen.